I.
Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Streitig ist die Wirksamkeit der Feststellung eines (nur) verrechenbaren Verlustes im Sinne des § 15 a des Einkommensteuergesetz.
Der Kläger ist zusammen mit anderen im Inland ansässigen Personen unter anderem an der ... Ltd. Partnership (im folgenden: ... und an der ... Ltd. Partnership (im folgenden: ...) mit Sitz in ... beteiligt. Die Rechtsstellung des Klägersägers entspricht der eines Kommanditisten deutschen Rechts.
Im Streitjahr 1984 bezog der Kläger aus seiner Beteiligung an der ... einen Gewinnanteil von 41.110 DM. Von dem von insgesamt erzielten Verlust entfiel auf den Kläger ein Verlustanteil von 69.281 DM.
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