Streitig ist, ob der Beklagte den Bescheid zum 31.12.1995 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer nach § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) noch ändern durfte oder Feststellungsverjährung eingetreten ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|