FG Münster - Urteil vom 07.02.2008
6 K 4898/05 F
Normen:
EStG § 10d Abs. 4 Satz 1 ; EStG § 10d Abs. 4 Satz 4 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 940

Verlustfeststellung nach Einkommensteuerbescheid auf 0 EUR

FG Münster, Urteil vom 07.02.2008 - Aktenzeichen 6 K 4898/05 F

DRsp Nr. 2008/11633

Verlustfeststellung nach Einkommensteuerbescheid auf 0 EUR

Wird erst nach dem Erlass eines Einkommensteuerbescheides geltend gemacht, dass tatsächlich ein höherer Verlust erzielt worden ist, kann ein (erstmaliger) Verlustfeststellungsbescheid nur ergehen, wenn der Einkommensteuerbescheid noch geändert werden könnte.

Normenkette:

EStG § 10d Abs. 4 Satz 1 ; EStG § 10d Abs. 4 Satz 4 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob und in welcher Höhe die erstmalige Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs noch möglich ist.

Der Kläger ist selbständiger Ingenieur und war Alleingesellschafter der ... GmbH, über deren Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Dezember 1999 mangels Masse abgelehnt wurde. Der Bevollmächtigte des Klägers, Steuerberater D aus ..., legte mit Schreiben vom 14.12.2000 namens des Klägers gegen den Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid für das IV. Kalendervierteljahr 1999 unter Hinweis auf die Insolvenz der ... GmbH Einspruch ein. Auf die beigezogenen Veraltungsvorgänge wird verwiesen.