FG Niedersachsen - Urteil vom 12.07.2007
6 K 152/06
Normen:
KStG (2002) § 37 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 230

Verlustnutzung: Phasengleiche Ausschüttung - Körperschaftsteuerguthaben bereits im Jahr der Ausschüttung nutzbar

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.07.2007 - Aktenzeichen 6 K 152/06

DRsp Nr. 2007/23703

Verlustnutzung: Phasengleiche Ausschüttung - Körperschaftsteuerguthaben bereits im Jahr der Ausschüttung nutzbar

1. Eine Muttergesellschaft kann das Körperschaftsteuerguthaben, das durch die Ausschüttung einer Tochtergesellschaft entstanden ist, bereits im Jahr der Ausschüttung nutzen. 2. Es ist mit dem Wortlaut des § 32 Abs. 2 KStG nicht vereinbar, dass nur dasjenige Körperschaftsteuerguthaben genutzt werden kann, welches zuvor gesondert festgestellt worden ist. 3. § 37 Abs. 2 Satz 3 KStG 2002 zielt lediglich darauf, dass alle Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des festgestellten Körperschaftsteuerguthaben abgeschnitten werden. 4. Vom Zweck des Feststellungsverfahrens werden solche Vorgänge nicht erfasst, die das laufende Wj betreffen.

Normenkette:

KStG (2002) § 37 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob eine Muttergesellschaft das Körperschaftsteuerguthaben, das durch die Ausschüttung einer Tochtergesellschaft entstanden ist, bereits im Jahr der Ausschüttung oder erst im darauf folgenden Jahr nutzen kann.