Die Beteiligten streiten über die Höhe eines vom Beklagten vorgenommenen Verlustrücktrages von 1999 nach 1998. Dem liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger zu 1. erzielte im Streitjahr 1998 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 508.453,00 DM. Die Klägerin zu 2. erzielte aus atypisch stiller Beteiligung an der Firma ........GmbH ( GmbH) Verluste in Höhe von ./. 17.500,00 DM sowie aus Vermietung und Verpachtung mehrerer Mietobjekte einen Verlust von ./. 226.302,00 DM, insgesamt Verluste in Höhe von ./. 243.802,00 DM. Die Kläger wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Die GmbH beschäftigte sich im Streitjahr 1998 ausschließlich mit dem Export von Lebensmitteln und sonstigen Waren an Groß- und Einzelhändler in Russland. Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft war ab 1996 der Kläger zu 1..
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