FG Niedersachsen - Urteil vom 17.09.2020
11 K 109/18
Normen:
EStG § 2a Abs. 1;

Verlustverrechnungbeschränkungen bei negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb durch durch Veräußerung einer Beteiligung an polnischer Kapitalgesellschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.09.2020 - Aktenzeichen 11 K 109/18

DRsp Nr. 2022/16840

Verlustverrechnungbeschränkungen bei negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb durch durch Veräußerung einer Beteiligung an polnischer Kapitalgesellschaft

Normenkette:

EStG § 2a Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger im Streitjahr 2003 durch die Veräußerung einer Beteiligung an einer polnischen Kapitalgesellschaft, der A Sp. z.o.o. (Sp.) negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte, die den Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 2 a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen.

Der Kläger ist verheiratet und wurde mit seiner Ehefrau im Streitjahr 2003 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Er ist Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs mit einem Hofladen. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er einen Veräußerungsverlust in Höhe von 518.889 € nach § 17 EStG geltend, der nach seinen Angaben durch den Verkauf von Anteilen an der Sp. entstanden war.

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