FG Düsseldorf - Beschluss vom 19.07.2004
18 V 2127/04 A (E)
Normen:
EStG (1999) § 2 Abs. 3 § 10 d Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1679

Verlustvortrag; Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs; Steuerfreiheit des Existenzminimums; echte Verluste; Einschränkung der laufenden Liquidität; KG-Beteiligung; Teilwert-Abschreibungen und Rückstellungen - Verlustvortrag aufgrund Teilwert-AfA und Rückstellungen im Rahmen einer KG-Beteiligung

FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2004 - Aktenzeichen 18 V 2127/04 A (E)

DRsp Nr. 2004/13265

Verlustvortrag; Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs; Steuerfreiheit des Existenzminimums; "echte" Verluste; Einschränkung der laufenden Liquidität; KG-Beteiligung; Teilwert-Abschreibungen und Rückstellungen - Verlustvortrag aufgrund Teilwert-AfA und Rückstellungen im Rahmen einer KG-Beteiligung

1. Bei der Prüfung der einkommensteuerlichen Freistellung des Existenzminimums bleiben nicht ausgeglichene Verluste aus Vorjahren grundsätzlich außer Betracht. 2. Eine von diesem Grundsatz auszunehmende jahresübergreifende Betrachtung ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn die auf Teilwertabschreibungen und Rückstellungen im Rahmen einer KG-Beteiligung beruhenden Verluste nicht nachvollziehbar auf die laufende Liquidität des Steuerpflichtigen und damit die Möglichkeit zur Bestreitung seines Existenzminimums durchschlagen können.

Normenkette:

EStG (1999) § 2 Abs. 3 § 10 d Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.