FG Düsseldorf - Urteil vom 18.04.2013 16 K 3477/10 F
Normen:
EStG § 15a; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; AO § 179 Abs. 2 Satz 3;
Fundstellen:
BB 2013, 1558
Verlustzurechnung i.S.d. § 15a EStG bei Zusammentreffen einer unmittelbaren mit einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung - Einstufiges Feststellungsverfahren bei Treuhandverhältnis
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2013 - Aktenzeichen 16 K 3477/10 F
DRsp Nr. 2013/21295
Verlustzurechnung i.S.d. § 15aEStG bei Zusammentreffen einer unmittelbaren mit einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung – Einstufiges Feststellungsverfahren bei Treuhandverhältnis
Bei einer KG mit zwei Kommanditistinnen, von denen eine lediglich als Treuhänderin für die unmittelbar und als Treugeberin beteiligte Kommanditistin fungiert, können im Einverständnis aller Beteiligten die für die Verlustfeststellung nach § 15aEStG maßgebenden Kapitalkonten in einem 1-stufigen Feststellungsverfahren allein der Treugeber-Kommanditistin zugerechnet werden.
Normenkette:
EStG § 15a; AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2; AO § 179 Abs. 2 Satz 3;
Tatbestand:
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