I.
Die Antragstellerin (Astin) begehrt die Aussetzung der Vollziehung von Rückforderungs- und Sanktionsbescheiden sowie eines Berichtigungsbescheides ohne Sicherheitsleistung.
Die Astin führte im Jahre 1995 Rindfleisch der Marktordnungswarenlisten-Nr. 0202.3090.4000 bzw. 0202.3000.1500 nach Polen aus und ließ es dort zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen. Sämtliche polnische Einfuhrzolldokumente SAD enthalten im Feld 37 die dafür vorgesehene Codenummer 4000.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|