FG Baden-Württemberg vom 27.06.2001
12 K 421/00
Fundstellen:
EFG 2002, 533

Vermietung an Ehegatten einer GbR-Gesellschafterin

FG Baden-Württemberg, vom 27.06.2001 - Aktenzeichen 12 K 421/00

DRsp Nr. 2002/9634

Vermietung an Ehegatten einer GbR-Gesellschafterin

Vermietet eine GbR eine Wohnung in einem im Übrigen fremdvermieteten Dreifamilienhaus an den Ehegatten der Gesellschafterin und nutzt dieser die Wohnung gemeinsam mit der Gesellschafterin zu eigenen Wohnzwecken, wird dieser Gesellschafterin kein Anteil an den sich aus dieser Wohnung ergebenden Einkünften zugerechnet.

Für die Praxis:

Ausschlaggebend war für das FG die Entscheidung des Gesetzgebers, dass das Wohnen im eigenen Haus bzw. in der eigenen Wohnung im Rahmen der Ermittlung der steuerlichen Einkünfte irrelevant sein soll, unabhängig davon, in welcher Art und Weise dies geschieht (sog. Konsumgutlösung). Die Verwaltungsregelung in R 164 Abs. 2 EStR hält das FG nicht für zutreffend.

Fundstellen
EFG 2002, 533