BFH - Urteil vom 09.06.2005
IX R 4/05
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 38 Abs. 1 Satz 1 § 38a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2180
BFH/NV 2005, 2180
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 10.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 210/01

Vermietung eines häuslichen Büros an den Arbeitgeber

BFH, Urteil vom 09.06.2005 - Aktenzeichen IX R 4/05

DRsp Nr. 2005/18387

Vermietung eines häuslichen Büros an den Arbeitgeber

1. Zum Begriff der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.2. Ein Vorteil wird dann "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmer veranlasst ist. Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Vorteile aufgrund einer anderen, neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsziehung zuwendet.3. Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das dieser für die Erbringung seiner Arbeitsleistungen nutzt, ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus VuV danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 § 38 Abs. 1 Satz 1 § 38a ;

Gründe: