Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 28. Dezember 1990 ein Mehrfamilienhaus, Baujahr 1910, in X und erzielte hieraus in den Streitjahren 1991 und 1992 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Anschaffungskosten für das Gebäude betrugen 583.246,70 DM.
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