Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheides 1994.
Der Kläger, der mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wird, gründete Anfang 1990 die "S" GmbH , deren Gesellschafter/Geschäftsführer (ab 1991 100 % Gesellschaftsanteile, davor 97 %) er ist.
Mit notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 21.09.1989 erwarb der Kläger von seiner Ehefrau zum 01.01.1990 (Besitzübergabe) das bebaute Grundstück U-straße in Y. Der Vertrag enthält u.a. folgende Regelungen:
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