FG Düsseldorf - Urteil vom 09.08.2007
16 K 840/05 F
Normen:
EStG § 7 Abs. 1 Satz 6 ; EStG § 7 Abs. 4 Satz 3 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 122

Vermietung und Verpachtung; Wirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit; Grundstücksveräußerung; Innerer wirtschaftlicher Zusammenhang; Einkünfteerzielung - Voraussetzungen für den Abzug einer Abschreibung für außerordentliche Abnutzung als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

FG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.2007 - Aktenzeichen 16 K 840/05 F

DRsp Nr. 2008/11575

Vermietung und Verpachtung; Wirtschaftlichen Nutzungsfähigkeit; Grundstücksveräußerung; Innerer wirtschaftlicher Zusammenhang; Einkünfteerzielung - Voraussetzungen für den Abzug einer Abschreibung für außerordentliche Abnutzung als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

1. Auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) zulässig. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt der Vornahme der AfaA ist der Zeitpunkt des Eintritts des beeinträchtigenden Umstandes; war dieser zunächst verborgen, ist der Zeitpunkt der Entdeckung maßgeblich. 3. Stellt sich bei Beendigung des Mietvertrages heraus, dass ein speziell auf die Bedürfnisse eines bestimmten Mieterkreises ausgerichtetes Objekt nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr weiter zu vermieten ist, muss eine Korrektur der bisherigen Nutzungsdauer erfolgen.