FG Niedersachsen - Urteil vom 15.11.2001
13 K 229/97
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1590

Vermietung; Verlust; Ferienwohnung; Leerstandszeiten; Selbstnutzung - Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung

FG Niedersachsen, Urteil vom 15.11.2001 - Aktenzeichen 13 K 229/97

DRsp Nr. 2002/14615

Vermietung; Verlust; Ferienwohnung; Leerstandszeiten; Selbstnutzung - Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung

Leerstandszeiten einer Ferienwohnung sind im Grundsatz auch dann der Selbstnutzung durch den Steuerpflichtigen zuzurechnen, wenn die Wohnung weder vermietet noch selbstbewohnt wird, sie dem Steuerpflichtigen aber zu jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht. Das gilt auch dann, wenn er sie selbst vermietet oder sich bei Vermietung über eine Feriendienstorganisation die Entscheidung, die Wohnung selbst zu nutzen, vorbehält.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Verlust aus der Vermietung einer Ferienwohnung steuermindernd berücksichtigt werden kann.

Die Kläger sind Eigentümer einer Ferienwohnung in B. Im Streitjahr wurde diese Wohnung an insgesamt 121 Tagen an Feriengäste vermietet.

Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragten die Kläger die Anerkennung eines Verlustes aus der Vermietung dieser Ferienwohnung in Höhe von 12.318 DM.

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Werbungskostenüberschuss 8.221,27 DM

monatl. "Kontrollfahrten" zur

Wohnung: 1.684,80 DM

Aufwendungen für ein häusliches

Arbeitszimmer 2.415,00

DM

Summe ./. 12.321,07 DM

geltend gemacht ./. 12.318,00 DM.