Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Verlust aus der Vermietung einer Ferienwohnung steuermindernd berücksichtigt werden kann.
Die Kläger sind Eigentümer einer Ferienwohnung in B. Im Streitjahr wurde diese Wohnung an insgesamt 121 Tagen an Feriengäste vermietet.
Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragten die Kläger die Anerkennung eines Verlustes aus der Vermietung dieser Ferienwohnung in Höhe von 12.318 DM.
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Werbungskostenüberschuss 8.221,27 DM
monatl. "Kontrollfahrten" zur
Wohnung: 1.684,80 DM
Aufwendungen für ein häusliches
Arbeitszimmer 2.415,00
DM
Summe ./. 12.321,07 DM
geltend gemacht ./. 12.318,00 DM.
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