I.
Streitig ist, ob Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer Mietwohnung auch nach Veräußerung des Hälfteanteils der Wohnung noch in voller Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellen, wenn das Darlehen geringer valutiert als die Anschaffungskosten des nicht veräußerten Hälfteanteils der weiterhin vermieteten Wohnung.
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