Vermittlungsprovision; Lebensversicherung; Versicherungsvermittlung; Einkünfteerzielungsabsicht - Steuerpflicht der Vermittlungsprovision für Lebensversicherung
FG Niedersachsen, Urteil vom 25.01.2005 - Aktenzeichen 13 K 555/00
DRsp Nr. 2005/20378
Vermittlungsprovision; Lebensversicherung; Versicherungsvermittlung; Einkünfteerzielungsabsicht - Steuerpflicht der Vermittlungsprovision für Lebensversicherung
1. Vermittelt ein Stpfl. den Abschluss einer Lebensversicherung und erhält er dafür eine Provision, so erbringt er eine sonstige Leistung, die im Zeitpunkt des Zuflusses der Provision zu steuerpflichtigen Einnahmen führt.2. Die weitere Verwendung der Provision schließt die Einkünfteerzielungsabsicht nicht aus.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine für den Abschluss eines Versicherungsvertrages vereinnahmte Provision nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig ist.
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