Streitig ist die Frage, ob die Kläger Vermögensteuer hinterzogen bzw. leichtfertig verkürzt haben.
Die Kläger sind verheiratet. Der 1925 geborene Ehemann besuchte bis zum Jahre 1942 die Mittelschule. Nach dem Krieg nahm er eine Tätigkeit als Arbeiter an und war zuletzt als technischer Angestellter in der Arbeitsvorbereitung bei der Firma...tätig. Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen etwa in Form eines Meisterlehrgangs hat der Kläger nicht besucht. Im streitbefangenen Zeitraum war der Kläger Rentner. Die Ehefrau war zeitlebens Hausfrau.
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