Die Beteiligten streiten über die vermögensteuerlichen Auswirkungen eines Kaufvertrags über ein in Frankreich belegenes Grundstück.
Der - im Streitjahr unbeschränkt steuerpflichtige - Kläger unterzeichnete unter dem 2.12.1994 einen handschriftlichen und in französischer Sprache aufgesetzten Vertrag folgenden Inhalts (Übersetzung des Klägers, Bl. 14 Rb-A):
"Herr und Frau A, ... (Ortsteil1), ... (Ort), verkaufen ihr Haus auf 25.000 mqm in ... (Ortsteil2), ... (Ort), an Herrn B, ... (Ortsteil2), ... (Ort), für einen Preis von 2.600.000 französische Francs. Herr B verpflichtet sich, diesen Preis zu zahlen. Herr und Frau A und Herr B verpflichten sich, diesen Vertrag bis 1.4.1995 vor einem Notar zu wiederholen."
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