Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; Einkommensteuerverbindlichkeiten; Bilanzberichtigung - Steuerhinterziehung, Festsetzungsverjährung und Abzug von
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2000 - Aktenzeichen 10 K 1003/96 V
DRsp Nr. 2001/1561
Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; Einkommensteuerverbindlichkeiten; Bilanzberichtigung - Steuerhinterziehung, Festsetzungsverjährung und Abzug von
1. Unabhängig von der Strafbarkeit einer Vermögensteuerhinterziehung steht die Verfassungswidrigkeit des bis zum 31.12.1996 weiter anwendbaren VStG der Verlängerung der Festsetzungsfrist für die hinterzogene Steuer auf 10 Jahre nicht entgegen.2. Einkommensteuerverbindlichkeiten für einen vor dem Stichtag der Vermögensteuerfestsetzung endenden Veranlagungszeitraum können nicht als Schuldposten vom Rohvermögen abgezogen werden, wenn sie nicht auf der Verwirklichung einkommensteuerlich relevanter Tatbestände während des betreffenden Veranlagungszeitraums, sondern auf einer späteren Berichtigung der Bilanz für diesen ersten noch offenen Feststellungszeitraum beruhen.