FG Düsseldorf - Urteil vom 22.08.2002
14 K 8409/99 V
Normen:
BewG § 12 Abs. 1 Satz 1 ; BewG § 12 Abs. 2 ; VStG § 5 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1497

Vermögensteuer; Stichtagsbewertung; Schneeballsystem; Uneinbringliche Kapitalforderung; Wertaufhellung - Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen gegenüber einem im Schneeballsystem arbeitenden betrügerischen Kapitalanlageunternehmen

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2002 - Aktenzeichen 14 K 8409/99 V

DRsp Nr. 2002/14585

Vermögensteuer; Stichtagsbewertung; Schneeballsystem; Uneinbringliche Kapitalforderung; Wertaufhellung - Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen gegenüber einem im Schneeballsystem arbeitenden betrügerischen Kapitalanlageunternehmen

Einlage- und Zinsforderungen gegenüber einem im sog. Schneeballsystem arbeitenden betrügerischen Kapitalanlageunternehmen müssen bei der Vermögensbesteuerung wegen Uneinbringlichkeit außer Ansatz bleiben, wenn der nachträglich bekannt gewordene gänzliche Verbrauch des Kapitals aller Anleger durch Renditeauszahlungen, Provisionen, Entnahmen etc. bereits durch eine Prüfung der Verhältnisse am Veranlagungsstichtag hätte festgestellt werden können.

Normenkette:

BewG § 12 Abs. 1 Satz 1 ; BewG § 12 Abs. 2 ; VStG § 5 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Kläger wurden auf den 01.01.1995 zunächst mit Bescheid vom 6. Februar 1996 antragsgemäß zur Vermögensteuer veranlagt; der Bescheid stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Die Steuer wurde mit 12.100,- DM festgesetzt.