I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) hat die Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Ehepaar, nach Maßgabe ihrer Vermögensteuererklärung, die im Januar 1997 beim FA eingegangen war, mit Neuveranlagungs-Bescheid vom 24. März 1997 auf den 1. Januar 1994 zusammen zur Vermögensteuer veranlagt.
Mit der hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage machten die Kläger unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, BStBl II 1995, 655) geltend, daß der angefochtene Vermögensteuerbescheid verfassungswidrig sei; das bisherige Vermögensteuerrecht habe längstens bis zum 31. Dezember 1996 angewandt werden dürfen.
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