Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung 2004 zu Recht die in Höhe von 2.901 € geltend gemachten Leistungen des Klägers (Kl.) an seine Schwester F. (F.) nicht als dauernde Last im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt hat.
Die Kl. sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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