FG Münster - Urteil vom 29.10.2009
8 K 5237/06 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;
Fundstellen:
EFG 2010, 566

Vermögensübergabe bei Versorgungsleistungen an Person im Generationennachfolge-Verbund

FG Münster, Urteil vom 29.10.2009 - Aktenzeichen 8 K 5237/06 E

DRsp Nr. 2010/3127

Vermögensübergabe bei Versorgungsleistungen an Person im Generationennachfolge-Verbund

1. Außerhalb der "Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen" kommt bei wiederkehrenden Leistungen (Renten und dauernde Lasten) ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG grundsätzlich nicht in Betracht. 2. Versorgungsleistungen können im Falle einer Vermögensübergabe auch für eine dritte Person vorbehalten werden, wenn diese Person dem sog. Generationennachfolge-Verbund angehört. 3. Bei Geschwistern gilt die allgemeine Vermutung, dass sie nicht in erster Linie versorgt, sondern gleichgestellt werden sollen und wollen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung 2004 zu Recht die in Höhe von 2.901 € geltend gemachten Leistungen des Klägers (Kl.) an seine Schwester F. (F.) nicht als dauernde Last im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Einkommensteuergesetz (EStG) anerkannt hat.

Die Kl. sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.