BFH - Urteil vom 03.03.2004
X R 17/98
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 12 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1237
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 05.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen XIII 525/93

Vermögensübergabe gegen private Versorgungsrente

BFH, Urteil vom 03.03.2004 - Aktenzeichen X R 17/98

DRsp Nr. 2004/11673

Vermögensübergabe gegen private Versorgungsrente

1. Der steuerrechtlichen Behandlung der Versorgungsleistungen als dauernde Last/sonstige wiederkehrende Bezüge liegt die Vorstellung zu Grunde, dass der Übergeber "das Vermögen ohne die vorbehaltenen Erträge, die ihm nunmehr als Versorgungsleistungen zufließen, übertragen hat".2. Die Vermögensübergabe muss sich so darstellen, dass die vom Übernehmer zugesagten Leistungen - obwohl sie von ihm erwirtschaftet werden müssen - als zuvor vom Übergeber vorbehaltene - abgespaltener- Nettoerträge vorstellbar sind.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 lit. a § 12 ;

Gründe: