FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 23.01.2019
3 K 41/17
Normen:
ErbStG § 10; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 2;
Fundstellen:
ZEV 2019, 374

Vermögensübergang auf ausländischen Trust; Erbschaftsteuer

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.01.2019 - Aktenzeichen 3 K 41/17

DRsp Nr. 2019/7952

Vermögensübergang auf ausländischen Trust; Erbschaftsteuer

Stichwort: Behält sich die Erblasserin eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vor, geht das eingebrachte Vermögen nicht auf den Trust über, da der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Errichter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

ErbStG § 10; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob das Vermögen des C Trusts mit Sitz auf Guernsey gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftsteuergesetz - ErbStG - i. V. m. § 10 Abs. 1 ErbStG dem Nachlass der Mutter des Klägers zuzurechnen ist.

Ausweislich des Erbscheins des Amtsgerichts G sind der Kläger zu 1/2, seine Nichte I und sein Neffe K zu je 1/4 Erben nach Frau M geworden.