FG Berlin vom 19.02.2001
9 K 9419/99
Fundstellen:
EFG 2001, 821

Vermögensverluste bei sonstigen Einkünften aus Leistungen

FG Berlin, vom 19.02.2001 - Aktenzeichen 9 K 9419/99

DRsp Nr. 2001/13246

Vermögensverluste bei sonstigen Einkünften aus Leistungen

Zu den Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften i.S. des § 22 Nr. 3 EStG gehören nicht Vermögensverluste, die dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige aus einer zugunsten eines Dritten gewährten Sicherheit in Anspruch genommen wird. Dies gilt selbst dann, wenn er für die Übernahme der Sicherheit vom Dritten Provisionen erhalten hat.

Für die Praxis:

Das FG hält den Sachverhalt für vergleichbar mit einem Darlehensverlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Auch hier ist es ausgeschlossen, den Ausfall des Anspruchs auf Darlehenrückgewähr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen (vgl. BFH v. 1.9.1997; BFH/NV 1998, 450), weil im Bereich der Überschusseinkünfte grundsätzlich (Ausnahme z.B. AfA) positive und negative Wertveränderungen außer Betracht bleiben.