BFH - Urteil vom 31.05.2007
IV R 17/05
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 § 22 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BB 2007, 2053
BFH/NV 2007, 1971
BFHE 218, 183
BStBl II 2007, 768
DB 2007, 2013
DStR 2007, 1674
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 24.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 72/04

Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer

BFH, Urteil vom 31.05.2007 - Aktenzeichen IV R 17/05

DRsp Nr. 2007/15979

Vermögensverwaltung auch bei gelegentlichem Verkauf vermieteter beweglicher Wirtschaftsgüter vor Ablauf der Nutzungsdauer

»Allein aus dem Umstand, dass vermietete bewegliche Wirtschaftsgüter vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere Wirtschaftsgüter ausgetauscht werden, kann nicht auf eine gewerbliche Tätigkeit des Vermietungsunternehmens geschlossen werden. Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird nur dann verlassen, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa die Notwendigkeit von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns oder eine große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern.«

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 § 22 Nr. 3 ;

Gründe: