FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.04.2008
2 K 1796/07
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.04.2008 - Aktenzeichen 2 K 1796/07

DRsp Nr. 2009/6370

Vermutung des Vermögensverfalls eines Steuerberaters bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Das Bestehen eines Vermögensverfalls wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters eröffnet wurde. Ob die Eröffnung zu Recht erfolgt ist, ist im Verfahren über den Widerruf der Bestellung nicht zu prüfen.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand:

Streitig ist der Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater wegen Vermögensverfalls.

Der am 4. Mai 1953 geborene Kläger ist verheiratet. Aus der Ehe sind ein Sohn (C) sowie eine Tochter (J) hervorgegangen; beide Kinder sind volljährig. Während der Sohn nach Abschluss seines Studiums seit März 2007 in Düsseldorf berufstätig ist, befindet sich die Tochter noch im Studium an der ... Universität. Sie lebt bei Ihren Eltern, die ein 1980/1981 errichtetes Eigenheim in B, S-Straße bewohnen.

Der Kläger war in Einzelpraxis seit 1978 zunächst als Steuerbevollmächtigter und seit seinen diesbezüglichen Bestellungen am 18. Dezember 1984 als Steuerberater sowie am 27. November 1990 als vereidigter Buchprüfer freiberuflich tätig. Die Bestellung als vereidigter Buchprüfer wurde wegen nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse am 12. Oktober 2006 widerrufen, die hiergegen gerichtete Klage am 30. Juli 2007 vom Kläger zurück genommen (Bl. 55 PA).