I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine Ehefrau waren im Streitjahr 1968 Gesellschafter einer GmbH mit Sitz in der Schweiz. Die Gesellschaft wurde im Jahre 1962 von den Ehegatten mit einem Stammkapital von 1,8 Mio sfr gegründet, an dem der Kläger mit 1,78 Mio sfr und seine Ehefrau mit 20.000 sfr beteiligt war. Die GmbH erwarb nach ihrer Gründung von ihren Gesellschaftern Wertpapiere zum Kaufpreis von 1,8 Mio sfr. Die Wertpapiere wurden bei einer Schweizer Bank deponiert.
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