Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte die Firma F GmbH & Co. KG durch Erstattungsbescheid vom 19.02.1998 zu Recht auf Rückzahlung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung in Anspruch genommen hat. Der Kläger ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma F GmbH & Co. KG (nachfolgend: Insolvenzschuldnerin).
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