FG Niedersachsen - Urteil vom 17.10.2007
9 K 236/01
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;

Verpachtung; Golfplatz; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Private Vermögensverwaltung - Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verpachtung eines Grundstücks zur Nutzung als Golfplatz

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.10.2007 - Aktenzeichen 9 K 236/01

DRsp Nr. 2008/13137

Verpachtung; Golfplatz; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Private Vermögensverwaltung - Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verpachtung eines Grundstücks zur Nutzung als Golfplatz

1. Eine PersG erzielt gewerbliche Einkünfte, wenn die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit als PersG ein gewerbliches Unternehmen betreiben. 2. Die Verpachtung von Grundstücken geht i.d.R. nicht über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung hinaus. 3. Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und der nicht steuerbaren Sphäre der Vermögensverwaltung ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen. 4. Überlässt eine GbR ihrem Vertragspartner nicht nur das bloße Grundstück sondern erbringt sie mit Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer Leistungen, die eine besondere Nutzung des Grundstücks als Golfplatz ermöglichen und hält sie dafür wie ein Gärtnereibetrieb Personal und Gerätschaften vor, so ist sie nach dem Gesamtbild nicht als vermögensverwaltend zu werten.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob es sich bei den der klagenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch gesonderte und einheitliche Feststellung 1996 zugerechneten Einkünften um solche aus Gewerbetrieb handelt.