I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr (2000) als Eheleute zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger war als sog. Sperrkassierer bei einem Energieversorgungsunternehmen beschäftigt. Sein täglicher Arbeitsablauf gestaltete sich wie folgt:
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