FG München - Urteil vom 29.02.2024
13 K 1318/23
Normen:
FGO § 52d S. 1, 2, 3, 4;

Verpflichtung der Steuerberater zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt)

FG München, Urteil vom 29.02.2024 - Aktenzeichen 13 K 1318/23

DRsp Nr. 2024/7292

Verpflichtung der Steuerberater zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt)

Für Schriftsätze, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sieht § 52d S. 1 FGO die Pflicht zur Übermittlung als elektronisches Dokument vor. Eine bei dem Finanzamt innerhalb der Klagefrist als Telefaxschreiben eingegangene Klageschrift entspricht nicht den Anforderungen des § 52d S. 1 und 2 FGO. Diese stellt auch keine wirksame Ersatzeinreichung i.S.d. § 52d S. 3 und 4 FGO dar.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

FGO § 52d S. 1, 2, 3, 4;

Tatbestand