Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 29.04.2016, Az.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das in Ziffer I. genannte Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
1. 2.
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