1. Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
2. Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren zurückgewiesen.
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