BVerwG - Beschluss vom 10.04.2024
1 W-VR 20.23
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; WStG § 20 Abs. 1 Nr. 2;

Verpflichtung eines Soldaten zur Duldung einer Covid-19-Impfung; Entfallen des Bedürfnisses eines Soldaten nach Eilrechtsschutz

BVerwG, Beschluss vom 10.04.2024 - Aktenzeichen 1 W-VR 20.23

DRsp Nr. 2024/6513

Verpflichtung eines Soldaten zur Duldung einer Covid-19-Impfung; Entfallen des Bedürfnisses eines Soldaten nach Eilrechtsschutz

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; WStG § 20 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I

Das Eilverfahren betrifft die Verpflichtung zur Duldung einer Covid-19-Impfung.

Der Antragsteller ist Soldat auf Zeit. Seine Dienstzeit endet voraussichtlich mit Ablauf des 31. Juli 2024.

Mit Wirkung vom 24. November 2021 trat im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung nach Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses, des Hauptpersonalrates und der Hauptschwerbehindertenvertretung eine Änderung der Allgemeinen Regelung (AR) A1-840/8-4000 "Impf- und ausgewählte Prophylaxemaßnahmen - Fachlicher Teil" in Kraft. Dadurch wurde die Impfung gegen den Covid-19-Erreger in die Liste der Basisimpfungen in Nr. 2001 AR A1-840/8-4000 aufgenommen.