FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.11.2019
2 K 768/16
Normen:
EStG § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 9; EStG § 37b Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2020, 1226

Verpflichtung eines Unternehmens zur Versteuerung von an Mitarbeiter gewährten Essenszuschüssen in Form von Restaurantschecks; Vorliegen von Barlöhne oder Sachbezüge

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.11.2019 - Aktenzeichen 2 K 768/16

DRsp Nr. 2020/9022

Verpflichtung eines Unternehmens zur Versteuerung von an Mitarbeiter gewährten Essenszuschüssen in Form von Restaurantschecks; Vorliegen von Barlöhne oder Sachbezüge

Tenor

Der Nachforderungsbescheid vom 10. August 2015 und der Einspruchsbescheid vom 4. Juli 2016 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 9; EStG § 37b Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Versteuerung von Essenszuschüssen in Form von Restaurantschecks (sog. "R.-Restaurantschecks").

Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in P. hat und über einen weiteren Standort in Q. verfügt. In den Streitjahren beschäftigte die Klägerin bis zu 21 Mitarbeiter.