Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wird gemäß § 25 Einkommensteuergesetz - EStG - einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielt als Angestellte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und als Inhaberin des Weinguts X in N Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
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