FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.03.2017
1 K 3342/15
Normen:
EStG § 3b;
Fundstellen:
EFG 2017, 1076

Verpflichtung zur Behandlung eines Teils des Bruttoarbeitslohn als steuerfrei im Rahmen der Änderung eines Einkommensteuerbescheids

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2017 - Aktenzeichen 1 K 3342/15

DRsp Nr. 2017/7389

Verpflichtung zur Behandlung eines Teils des Bruttoarbeitslohn als steuerfrei im Rahmen der Änderung eines Einkommensteuerbescheids

Tenor

1.

Der Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid über die Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2013 vom 1. Dezember 2014, geändert mit Bescheid vom 26. September 2016, in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Oktober 2015 mit der Maßgabe zu ändern, dass der Bruttoarbeitslohn i. H. eines (weiteren) Betrags von 2.960,13 Euro als steuerfrei behandelt wird und der Beklagte die danach festzusetzende Einkommensteuer zu berechnen hat. Der Beklagte hat den Beteiligten das Ergebnis der Neuberechnung unverzüglich formlos mitzuteilen; nach Rechtskraft der Entscheidung ist der Verwaltungsakt mit dem geänderten Inhalt neu bekannt zu geben.

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann der Vollstreckung widersprechen, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe des durch Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Erstattungsbetrags Sicherheit leistet. Ist durch Kostenfestsetzungsbeschluss ein Erstattungsbetrag von insgesamt mehr als 1.500 Euro festgesetzt, hat der Kläger in Höhe des durch Kostenfestsetzungsbeschluss insgesamt festgesetzten Erstattungsbetrags Sicherheit zu leisten.

Normenkette:

EStG § 3b;

Tatbestand