FG Münster - Urteil vom 17.09.2009
3 K 1514/08 AO
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4; AO § 118 Satz 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 68

Verpflichtungsklage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen VA; Erteilung eines Kontoauszuges als VA

FG Münster, Urteil vom 17.09.2009 - Aktenzeichen 3 K 1514/08 AO

DRsp Nr. 2009/28846

Verpflichtungsklage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen VA; Erteilung eines Kontoauszuges als VA

Grundsätzlich handelt es sich bei Erteilung eines Kontoauszugs um eine reale Handlung ohne Regelungscharakter. Allerdings kann es sich bei der Erfüllung des Klagebegehrens auf Erteilung eines Kontoauszuges im Rahmen eines Insolvenzverfahrens um einen VA i.S.d § 118 Satz 1 AO handeln, weil mit der Übersendung des Auszuges konkludent die Entscheidung der Behörde darüber enthalten ist, dass dem Kläger als Insolvenzverwalter ein Anspruch auf Übermittlung von Daten zur Person eines Insolvenzschuldners zusteht.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4; AO § 118 Satz 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger einen Auszug des für den Insolvenzschuldner geführten Erhebungskontos zukommen zu lassen.