I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr 1993 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte die Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen höher als erklärt fest.
Wie zwischen den Beteiligten zwischenzeitlich unstreitig, wäre der erklärte Betrag zutreffend gewesen. Mit Schreiben vom 12. April 1995 --etwa vier Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist-- wandten sich die durch einen Steuerberater vertretenen Kläger an das FA, wiesen auf den Fehler hin und beantragten die Korrektur des Einkommensteuerbescheids gemäß § 174 der Abgabenordnung (
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