FG München - Beschluss vom 14.02.2005
1 V 305/04
Normen:
DBA-Belgien Art. 14 Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 ; EG Art. 43 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 879
EFG 2005, 928

Verrechnung ausländischer Verluste

FG München, Beschluss vom 14.02.2005 - Aktenzeichen 1 V 305/04

DRsp Nr. 2005/4830

Verrechnung ausländischer Verluste

Nach der Freistellungsmethode des Art. 14 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Belgien sind Verluste eines Rechtsanwalts, der in der Bundesrepublik Deutschland seine Hauptkanzlei betreibt, aus einem daneben in Belgien unterhaltenen Anwaltsbüro in der Bundesrepublik Deutschland nicht zu berücksichtigen. Es ist aber ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 Abs. 2 FGO, ob der Ausschluss der Verrechnung der Verluste aus der festen Einrichtung in Belgien mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

Normenkette:

DBA-Belgien Art. 14 Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 69 Abs. 2 ; EG Art. 43 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist in der Hauptsache, ob der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Antragsteller Verluste aus einem Anwaltsbüro in Belgien mit seinen deutschen Gewinnen aus der selbständigen Arbeit als Rechtsanwalt verrechnen darf.