I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehren die Zulassung der Revision gegen ein Urteil, mit dem das Finanzgericht (FG) Nachzahlungszinsen von 6% für rechtmäßig erachtet und einen Billigkeitserlass abgelehnt hat, obwohl die Kläger die mit Hilfe des Nachzahlungsbetrages erwirtschafteten Zinsen bereits versteuert haben.
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