FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 22.01.2008 1 K 1058/03
Normen:
GewStG § 10a S. 1 ; GewStG § 10a S. 2 ; GewStG § 10a S. 3 ; GewStG § 2 Abs. 5 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Verrechnung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach Umstrukturierung einer Personengesellschaft unter Änderung der Beteiligungsverhältnisse
FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 22.01.2008 - Aktenzeichen 1 K 1058/03
DRsp Nr. 2008/10260
Verrechnung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach Umstrukturierung einer Personengesellschaft unter Änderung der Beteiligungsverhältnisse
1. Scheidet bei einer Personengesellschaft ein Gesellschafter zwar nicht aus, überträgt er aber einen Teil seines Mitunternehmeranteils, und bleibt der übertragende Gesellschafter weiterhin Mitunternehmer (Änderung der Beteiligungsquote), hat dies keinen Einfluss auf die Höhe des insgesamt vortragsfähigen Verlustes nach § 10aGewStG; allerdings kann der Verlust nur von dem Teil des Gewerbeertrags abgezogen werden, der nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die bereits im Entstehungsjahr beteiligten Gesellschafter unter Einbeziehung der Sonderbetriebseinnahmen und der Sonderbetriebsausgaben entfällt.
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