BFH - Urteil vom 27.09.2012
III R 69/10
Normen:
EStG 2002 § 26b; EStG 2002 § 35 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 29.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 246/09

Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002

BFH, Urteil vom 27.09.2012 - Aktenzeichen III R 69/10

DRsp Nr. 2013/1991

Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002

Erzielen Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so sind bei der Anwendung des § 35 Abs. 1 EStG 2002 die positiven Einkünfte des einen Ehegatten mit den negativen Einkünften des anderen zu verrechnen.

Normenkette:

EStG 2002 § 26b; EStG 2002 § 35 Abs. 1;

Gründe

I.