I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.12.2022 -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens sind zu 27% vom Kläger und zu 73% von der Beklagten zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung sowie über Zahlungsansprüche hinsichtlich einer von der Beklagten vorgenommenen Gehaltserhöhung ("Hauserhöhung").
Der Kläger ist seit dem 01.07.2006 bei der Beklagten, zuletzt als sogenannter "Leiter Service-Center" beschäftigt. Die Beklagte ist ein bundesweit tätiges und auf die Reparatur von Autoglas spezialisiertes Unternehmen mit mehr als 2.000 Mitarbeitern und deutschlandweit ca. 370 Werkstätten. Der Hauptsitz der Beklagten befindet sich in K.
1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|