I. Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) führte als Gesamtrechtsnachfolger seiner im Jahr 2008 verstorbenen Mutter vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit, in dem es um die durch Bescheid vom 1. August 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Juni 2014 festgesetzte Einkommensteuer 2006 ging.
Das FG lehnte zunächst mit Beschluss vom 5. August 2014, der dem Antragsteller am 12. August 2014 bekannt gegeben wurde, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) für eine noch zu erhebende Klage ab. Eine dagegen gerichtete Anhörungsrüge verwarf das FG mit Beschluss vom 29. Juni 2015 als unzulässig.
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