I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten, die in den Streitjahren (1998 und 1999) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger erzielte im Nebenberuf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die er gemäß § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach dem Normalwirtschaftsjahr für Land- und Forstwirte (1. Juli bis 30. Juni, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) ermittelte. Den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftete er von seiner Wohnung in X aus.
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