FG Berlin - Urteil vom 29.01.1996
VIII 285/92
Normen:
AO § 227 Abs. 1 ;

Versagung des Betriebsausgabenabzugs als Erlassgrund?

FG Berlin, Urteil vom 29.01.1996 - Aktenzeichen VIII 285/92

DRsp Nr. 2003/11696

Versagung des Betriebsausgabenabzugs als Erlassgrund?

Es widerspricht nicht grundlegenden Gerechtigkeitsprinzipien, wenn ein Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit einem Forderungsverlust durch Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft sowohl bei der Gesellschaft als auch beim Gesellschafter versagt wird.

Normenkette:

AO § 227 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Im Streit ist, ob die Voraussetzungen für einen teilweisen Erlaß der Einkommensteuer 1973 aus sachlichen Billigkeitsgründen gegeben sind.

Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer der ... GmbH, die Komplementärin mehrerer in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betriebener Gewerbebetriebe war. Der Kläger war im wesentlichen an den Kommanditgesellschaften der ... mehrheitlich beteiligt. Eine Ausnahme bildete die ebenfalls von der GmbH als Komplementärin geführte ..., deren alleiniger Kommanditist ... war.