Die Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen den Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 7. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert beträgt für die Gerichtskosten 115.440 € und für die anwaltliche Vertretung des Schuldners 190.000 €.
I.
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